Prüfung und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Nichtabnahmeentschädigungen
Ihnen wurde von Ihrer Bank oder Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung berechnet und Sie haben das Gefühl, dass diese überhöht ist? Wenn ja, dann können wir diese als erfahrene Gerichtsgutachter gerne für Sie prüfen und ggfls. korrekt berechnen.
Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung / Nichtabnahmeentschädigung muss den Vorgaben des BGH (Bundesgerichtshof) nach den Urteilen vom 07.11.2000 – Az. XI ZR 27/00 und vom 30.11.2004 - Az. XI ZR 285/03 erfolgen. Nach unserer Kenntnis und Erfahrung sind die Berechnungen vieler Banken oft nicht nachvollziehbar, ob deren Berechnungen diesen Grundsätzen entsprechen.
Kosten:
Wir berechnen folgende Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung und Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung:*
Netto | MwSt. | Brutto | |
1. Prüfung und stichwortartige Stellungnahme für eine Berechnung | 250,00 € | 47,50 € | 297,50 € |
2. Berechnung einer korrekten Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehen | 230,00 € | 43,70 € | 273,70 € |
Auslagenpauschale (nur einmal je Auftrag) | 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € |
*Die hier benannten Kosten gelten nur für Verbraucherkreditverträge. Die Kosten für gewerbliche Kredite müssen separat vereinbart werden..
Sie können wahlweise nur die Ihnen vorliegende Berechnung Ihrer Bank prüfen lassen, dann entstehen nur die Kosten zu 1. oder nur eine Berechnung ohne Prüfung der Berechnung Ihrer Bank, dann entstehen nur die Kosten zu 2. Wenn Sie die Prüfung und Berechnung wünschen, dann erhalten Sie einen Rabatt von 10% auf den Gesamtbetrag der Kosten zu 1. und 2.
Wenn Sie Interesse an einer entsprechenden Berechnung haben, benötigen wir unbedingt folgende Informationen bzw. Unterlagen von Ihnen:
- Kopie der Berechnung Ihrer Bank/Sparkasse
- Kopie des maßgeblichen Darlehensvertrages
Diese können Sie uns einfach mit einer kurzen Auftragsbestätigung per Mail unter mail@vogelsang-sachs.de mit dem Stichwort "Aktion Vorfälligkeitsentschädigung" zusenden. Oder auf dem Postweg an: Vogelsang & Sachs, Aktion Vorfälligkeitsentschädigung, Louisenstraße 125, 61348 Bad Homburg.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter der Nummer 06172/943893-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.