Sachverständigen-Societät für Kapitalanlagen und private Finanzplanung
Leistungen

Unsere Leistungen

Wenn Sie noch nicht genau wissen, welche der von uns angebotenen Leistungen für sie passend ist, klicken Sie bitte in unserer unten aufgeführten "Schnellübersicht" auf die Berufsgruppe bzw. Aussage, die Ihrer Meinung nach auf Sie zutrifft!

Richter/in

Als vereidigte Sachverständige stehen wir selbstverständlich im Rahmen unserer fachlichen Bestellungsvoraussetzungen als Gerichtsgutachter zur Verfügung.

Idealerweise setzen Sie sich vor der Definition des Beweisbeschlusses mit uns in Verbindung und besprechen die mögliche Aufgabenstellung. In vielen Fällen konnten wir bereits hier Tipps und Anregungen für eine verbesserte bzw. optimierte Beweisführung geben. Sofern der Beweisbeschluss bereits formuliert ist, können wir auch hier schon besprechen, ob wir grundsätzlich in der Lage sind, dass gewünschte Gutachten zu erstellen. Sie vermeiden somit die langwierige und kostenintensive Aktenversendung bis Sie einen entsprechenden Gutachter gefunden haben.

In der Regel erteilen wir verbindliche Auskunft erst nach Aktenerhalt, ob wir in der Lage sind, das gewünschte Gutachten zu erstellen. Auch können wir dann erst den Umfang, die voraussichtlichen Kosten und Dauer der Gutachtenerstellung mitteilen.

Sie auch Gutachten

Rechtsanwalt/in

Sie suchen einen Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung für ein bestehendes Mandat. Idealerweise nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihr Fall noch im außergerichtlichen Stadium ist. Schon oft, konnten wir durch unsere rechtzeitige Einschaltung Anwälten bei der Beweisführung helfen, da wir über das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung verfügen. Hierdurch können Sie im Sinne Ihrer Mandanten oft zeitraubende und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden, da die Gegenpartei häufig zu außergerichtlichen Vergleichen bereit ist.

Sie können uns beauftragen als:

  • Parteigutachter
  • Schiedsgutachter
  • Mediator

natürlich können Sie uns auch als Gerichtsgutachter dem Gericht vorschlagen.

Sie auch Gutachten

Staatsanwalt/in

Natürlich stehen wir Ihnen auch als Sachverständige in einem Strafverfahren zur Verfügung. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung, damit wir abklären können, wie und in welchem Umfang wir für Sie tätig werden können.

Durch unsere praktische Erfahrung mit entsprechenden Tipps und Anregungen können wir Ihr Ermittlungsverfahren meist sehr effizient unterstützen.

Eine Behörde

Im Rahmen kommunaler wichtiger Finanzentscheidungen stehen wir als Sachverständige natürlich auch Behörden zur Verfügung.
Insbesondere die Prüfung, wie eine Investition wirtschaftlich am sinnvollsten durchgeführt werden kann, wird häufig nachgefragt. So konnten wir bereits mehrfach zur Verhinderung von millionenschweren Fehlentscheidungen durch Kommunen beitragen. Angesichts der meist schwierigen Finanzsituation der Kommunen lohnt sich die Einschaltung des Sachverständigen fast immer.

Der neutrale Rat unserer Sachverständigen sollte hier bereits im Vorfeld eingeholt werden, damit finanztechnische Fehlentscheidungen vermieden werden können.

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Möglichkeiten vorab besprechen können.

Partei eines laufenden Rechtsstreits

Sie sind als Privatperson oder Unternehmen bereits im Rechtsstreit vor Gericht. Hierfür benötigen Sie zur optimierten Beweisführung oder zur Suche nach bisher nicht bekannten Beweise einen versierten, neutralen und erfahrenen Sachverständigen.

Durch unabhängige Parteigutachten oder auch durch kostengünstigere sachverständige Stellungnahmen können wir zur Prozessoptimierung beitragen. Sie erhalten mehr Klarheit zu Ihrem Anliegen, welches Ihnen häufig sehr viel Zeit und Kostenersparnis bringt.

Da wir keine Rechtsberatung erbringen dürfen, sollten Sie sich am besten direkt über Ihren Rechtsvertreter mit uns in Verbindung setzen. Dies hat auch den Vorteil, dass unsere Leistung ideal in das laufende Verfahren integriert werden kann.

Aber Achtung: Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen und wir für Sie bereits aktiv wurden, können wir in Ihrer Sache in der Regel nicht mehr als Gerichtsgutachter tätig werden (Problem der Befangenheit).

Siehe auch Gutachten

Geschädigter Anleger/in

Sie haben einen Vermögensschaden durch Falsch- oder Fehlberatung erlitten und möchten Ihren Schaden ersetzt haben. Noch wissen Sie aber nicht, wie Sie dabei vorgehen sollen.

Meistens können wir Ihnen schon durch eine gutachterliche Vorprüfung behilflich sein. Hier wird noch kein aufwendiges und kostenintensives Gutachten erstellt, sondern wir versuchen erst einmal heraus zu finden, was passiert ist und wie Sie das am besten beweisen können. Anschließend können wir Ihnen – meist mit Ihrem Rechtsberater oder einem sonstigen Fachanwalt – die Wege aufzeigen, wie Sie am effizientesten vorgehen können. Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und Geld!

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung erbringen dürfen. Unsere Leistung bezieht sich ausschließlich auf die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes.

Siehe auch Gutachten

Nicht sicher ob Sie als Anleger/in geschädigt wurden

Sie haben das Gefühl, dass bei Ihrer Geldanlage oder Finanzinvestition irgend etwas nicht stimmt und Sie vielleicht einen Schaden zu befürchten haben.

Wenn Sie mehr Sicherheit haben wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Meist können wir schnell herausfinden, ob Ihr Verdacht begründet ist. Sie erhalten nicht nur Klarheit sondern auch Hilfestellung für die nächsten Schritte. Sie sparen dadurch sehr viel Zeit und Geld.

Siehe auch Gutachten

Anleger und suchen unabhängige Beratung

Sie suchen doch sicher eine Beratung, welche Ihre Interessen vertritt?

Einen Berater, der fachlich hochqualifiziert ist?

Warum dann nicht einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Kapitalanlagen und private Finanzplanung?

Unser Fachwissen und persönliche Integrität wurde durch einen Prüfungsausschuss der IHK-Frankfurt/Main überprüft und wird stetig überwacht!

Wir haben einen Eid geleistet, unsere Leistung absolut unabhängig zu erbringen!

Wir arbeiten ausschließlich auf Honorarbasis und vermitteln keine Finanzprodukte! Nur so ist die absolute Unabhängigkeit gewährleistet und wir können unser Wissen in Ihrem Interesse einsetzen.

Da unsere Leistungen für eine Beratung sehr unterschiedlich aussehen können, ist eine weitere Beschreibung hier kaum möglich. Wenn Sie mehr wissen wollen, ob wir vielleicht auch für Sie tätig werden können, dann nehmen Sie doch einfach per Mail mit uns Kontakt auf oder rufen uns einfach an. Am Telefon können wir für Sie vorab - kostenfrei natürlich - klären, was wir für Sie leisten können und ob es sich überhaupt auch wirtschaftlich für Sie lohnt!

Produktanbieter

Als Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzberatungen müssen Sie immer damit rechnen, dass Ihr Produkt oder die von Ihnen angebotene Beratungsleistung durch den falschen Einsatz bzw. schlechte Beratungsleistungen zu Schadensersatzforderungen führen.

Sichern Sie sich ab, bevor Sie in den Vertrieb gehen. Lassen Sie

  • Produktkonzeption,
  • Verkaufsprospekte
  • Beratungsunterlagen
  • etc.

von unseren Sachverständigen prüfen, damit es nicht später zu öffentlichkeitswirksamen und kostenintensiven Schadensersatzprozessen kommt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Schulung Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung, damit diese nach den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes so beraten, dass es zu keinen Klagen kommt.

Siehe auch Vorträge