Sachverständigen-Societät für Kapitalanlagen und private Finanzplanung
Leistungen

Bewertungen von Beteiligungen und anderen Finanzprodukten für Erbschaften/Scheidungen

Bei der Bestimmung des Zugewinnausgleichs im Rahmen der familienrechtlichen Auseinandersetzungen wird oft die Wertermittlung von Kapitalanlagen wie geschlossenen Fonds in der Form von geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, etc. und mittlerweile auch von "modernen" Finanzprodukten, zu bestimmten Stichtagen erforderlich. Solche Wertermittlungen sind auch im erbrechtlichen Kontext relevant.

Das Ziel einer Bewertung ist es, den „wahren“ oder „wirklichen“ Wert der Beteiligung zu einem bestimmten Stichtag zu bestimmen, was letztlich auf den objektivierten Verkehrswert hinausläuft. Werden Anlagen an einem Markt kontinuierlich gehandelt, ist der Marktpreis / Veräußerungspreis als Ausgangsgröße stichtagsbezogen relativ genau bestimmbar. Soweit kein funktionierender (Kapital-) Markt wie bei geschlossenen Fonds vorhanden ist, stellt sich die Frage nach einer fairen Schätzung des Verkehrswerts.

Unsere Vorgehensweise bei der Schätzung des Verkehrswerts ist an das Fair Value Konzept (beizulegender Zeitwert) der International Financial Reporting Standards angelegt und folgt der dort festgelegten Bewertungshierarchie. Der beizulegende Zeitwert wird nach IFRS 13.2 definiert als objektivierter Preis, der im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion bei der Veräußerung eines Vermögenswerts zwischen Marktteilnehmern am Wertermittlungsstichtag gezahlt würde. Existiert ein solcher Marktpreis nicht, ist der beizulegende Zeitwert durch Anwendung eines Bewertungsverfahrens zu ermitteln, das die verwendete Zahl der am Markt beobachtbaren Parameter maximiert sowie der am Markt nicht-beobachtbaren Parameter minimiert.

Für die Bestimmung des Verkehrswerts verwenden wir das Discounted Cash Flow Verfahren und ergänzen es um Zu-  bzw. Abschläge für vergleichbare Transaktionen, die wir aus diversen Datenbanken ermitteln. Dabei behalten wir das ökonomische Nutzen stets im Blick.

Für eine erste Aufwandschätzung brauchen wir genaue Informationen über die Kapitalanlage. Sollten für die Anlage keine Marktpreise existieren, benötigen wir das Verkaufsprospekt der Anlage sowie idealerweise mindestens drei dem Bewertungsstichtag unmittelbar vorangehenden Geschäftsberichte mit Jahresabschlüssen und eventuell weitere bewertungsrelevante Unterlagen (wie z.B. Protokolle der außerordentlichen Versammlungen).

Nach Erhalt der Unterlagen und der gewünschten Informationen nennen wir Ihnen die möglichen Kosten (Achtung: Bei dieser Aktion gewähren wir 15% Rabatt auf unsere üblichen Preise) und Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Berechnung zu diesen Konditionen wünschen oder nicht. Bis dahin gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein!

Ihre Unterlagen und Informationen können Sie uns senden per Mail an mail@vogelsang-sachs.de mit dem Stichwort "Aktion Bewertung Kapitalanlagen". Oder auf dem Postweg an: Vogelsang & Sachs, Aktion "Aktion Bewertung Kapitalanlagen", Louisenstraße 125, 61348 Bad Homburg.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, so kontaktieren Sie uns bitte unter der Nummer 06172/943893-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.