Sachverständigen-Societät für Kapitalanlagen und private Finanzplanung
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Bestellungsvorraussetzungen

Damit Sie sich einen Eindruck über das für die öffentliche Bestellung und Vereidigung notwendige Fachwissen (überdurchschnittlich) machen können, haben Sie hier die Möglichkeit, die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, welche von den Industrie- und Handelskammern erarbeitet wurden, als PDF-Datei herunterzuladen:

Sachgebiet Kapitalanlagen und private Finanzplanung

Sachgebiet Wertpapiere

Sachgebiet Private Baufinanzierung

Neben dem überdurchschnittlichem Fachwissen, muss der Sachverständige auch seine persönlichen Bestellungsvoraussetzungen nachweisen, welche ebenfalls von der IHK überprüft werden. Diese sogenannten “persönlichen Bestellungsvoraussetzungen” sind unter anderem:

  • mindestens 30. und maximal 62. Jahre alt
  • überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, muss nachgewiesen werden
  • dass keine Bedenken gegen die persönliche Eignung bestehen
  • dass die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügbar sind
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gegeben sind und
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen geboten wird

Diese und weitere wichtige Informationen zu unserer Sachverständigentätigkeit finden Sie auch auf den offiziellen Seiten der IHK-Frankfurt.